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VfGH 7. 10. 2002, V 18, 19/02 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/845ZfV 2003, 371 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 1 WirtschaftskammerG 1998 (Aufgabe, Interessenvertretung)

§ 1 ArbeiterkammerG 1992 (ebenso)

Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag; Legitimation keine, Rechtssphäre der Stromkunden durch eine Strompreisregelung nicht berührt, nur wirtschaftl Interessen; gleiches gilt für die Rechtssphäre der antragstellenden Wirtschaftskammer NÖ bzw Kammer für AA für NÖ)

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