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VwGH 11. 10. 2000, 2000/07/0034 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/837ZfV 2003, 365 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 77 Abs 5 WRG 1959idF 1999/I/155 (Satzungen; keine Notwendigkeit der Satzungsänderung oder der Einholung einer behördlichen Genehmigung bei der Neuaufnahme von Mitgliedern in eine Wassergenossenschaft)

§ 80 Abs 2 WRG 1959 (genossenschaftliche Verpflichtungen; Pflicht zur Mitteilung über den jährlichen Mitgliederstand unter Angabe der Mitglieder und der Veränderungen)

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