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VwGH 11. 10. 2000, 2000/03/0252 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/823ZfV 2003, 363 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, wesentliche Merkmale; Schreiben ohne Bescheidbezeichnung, kein normativer Inhalt; für diese Deutung ist auch maßgebend, dass das Gesetz für diese Förderungssache keinen Bescheid vorsieht)

§ 126 Abs 1 Nö JagdG 1974 (Landesjagdverband, Aufgaben; Förderung der Jagdhundeführung, keine bescheidförmige Erledigung vorgesehen)

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