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VwGH 22. 2. 2002, 2001/02/0161 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/789ZfV 2003, 356 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 45 Abs 2a StVO (Ausnahmen in Einzelfällen; Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten, andere Fälle, „erhebliches öffentliches Interesse“, Maßnahmen die aus allgemeinem Interesse unbedingt erforderlich und unaufschiebbar sind; keine; Transport von Gesteinsschuttmaterial aus Wildbächen)

VwGH 22.02.2002, 2001/02/0161

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