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VwGH 29. 1. 2002, 2001/05/0982 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/739ZfV 2003, 340 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; 39 Jahre, Wien nur Ort der Berufsausübung, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen weiterhin am Heimatort)

§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)

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