§ 14 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Ungültigwerden des Taxilenkerausweises bei Entziehung der Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften)
§ 68 Abs 2 AVG (Bescheid, Behebung; Wirkung ex nunc, Beseitigung auch der Tatbestandswirkungen, die mit dem behobenen Bescheid, zB einer Führerscheinentziehung, verbunden sind)