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VwGH 22. 2. 2002, 2002/02/0008 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2003/706ZfV 2003, 330 Heft 3 v. 7.7.2003

§§ 72 ff FrG 1997 (Schubhaftbeschwerde, Beschwerde an den und Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat; Zuständigkeit des UVS bei Vollzugsetzung des Schubhaftbescheides vor Anrufung des VwGH oder VfGH)

VwGH 22.02.2002, 2002/02/0008

Der UVS ist zur E über die Rechtswidrigkeit des SchubhaftB immer dann zuständig, wenn der SchubhaftB durch die Festnahme des Fremden in Vollzug gesetzt wurde, bevor dieser den VwGH (oder den VfGH) angerufen hat.

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