§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot; Beurteilung des Gesamtverhaltens des Fremden; Erlassung aufgrund bestimmter (in Abs 2 nicht abschließend aufgezählter) Tatsachen)
§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot; Beurteilung des Gesamtverhaltens des Fremden; Erlassung aufgrund bestimmter (in Abs 2 nicht abschließend aufgezählter) Tatsachen)