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VwGH 21. 3. 2002, 99/20/0479 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2003/681ZfV 2003, 319 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründete Asylanträge, offensichtlich tatsachenwidriges Vorbringen, Erfordernis „qualifizierter Unglaubwürdigkeit“, keine, spezifisches Wissen über Landessituation, keine Offensichtlichkeit, dass falscher Herkunftsstaat genannt wurde; Ruanda)

§ 8 AsylG 1997 (Non-refoulement-Prüfung; Prüfung der Gefahren im Zielstaat, Staat, auf den sich Asylabspruch bezieht, auch wenn falscher Herkunftsstaat)

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