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VwGH 16. 10. 2001, 2001/09/0111 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2003/660ZfV 2003, 311 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 80 Abs 1 LDG (Suspendierung, vorläufige, Voraussetzungen; Entscheidung im Verdachtsbereich, Anforderungen an Begründung, hier von Eltern behauptete Unzulänglichkeiten)

VwGH 16.10.2001, 2001/09/0111

Die Beurteilung, ob ein ausreichend substanziierter Verdacht gegen den Landeslehrer/die Landeslehrerin wegen einer ausreichend schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung vorliegt, obliegt jener Beh, die zur E über die Suspendierung zuständig ist. Sie hat nach Bejahung dieser Frage zu prüfen, ob es erforderl ist, ihn/sie wegen Gefährdung des Ansehens der Schule wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen vorläufig an der Ausübung seines/ihres weiteren Dienstes zu hindern. Der Lehrer, in dessen ges geschützte Rechte durch eine Suspendierung eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren; denn nur dann kann er seine Rechte sachgem verteidigen.

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