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VfGH 10. 6. 2002, B 488/99 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6ZfV 2003/583ZfV 2003, 252 Heft 2 v. 5.5.2003

Art 6 Abs 1 MRK (civil rights; Anspruch auf Verfahren und mündliche Verhandlung mit Volksöffentlichkeit vor einem Tribunal, wenn civil rights in ihrem „Kernbereich“ berührt werden; grundbehördl Genehmigung von Rechtsgeschäften)

- Vorbehalt zu Art 6 MRK (Grundsätze des Art 90 B-VG über die Öffentlichkeit im gerichtl Verfahren nicht beeinträchtigt; Ungültigkeit dieses Vorbehaltes)

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