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VwGH 18. 10. 2001, 2000/07/0097, 0098, 0099 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/541ZfV 2003, 239 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 62 Abs 4 AVG (Möglichkeit der Behörde zur Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern oder von diesen gleichzuhaltenden, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhenden Unrichtigkeiten in Bescheiden; bei der Beurteilung einer Unrichtigkeit als offenkundig - Abstellen auf die übrigen Bescheidteile bzw den Akteninhalt; Wirkung eines Berichtigungsbescheids - nur feststellender, nicht aber rechtsgestaltender Charakter; Einheit mit dem berichtigten Bescheid)

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