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VwGH 20. 9. 2000, 2000/06/0172 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/539ZfV 2003, 239 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 56 AVG (Bescheid, Adressat, Feststellung; keine Unklarheit; Verwendung eines verkürzten Firmenwortlauts, der auch von Partei verwendet wird, keine Verwechslungsgefahr; zwei gleich lautende Bescheide, Prüfung der Zustellung des ersten, allenfalls Unzulässigkeit der Erlassung des zweiten)

VwGH 20.09.2000, 2000/06/0172

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