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VwGH 21. 12. 2001, 99/02/0010 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/530ZfV 2003, 237 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 18 Abs 2 AVG (Erledigungen; Genehmigung, Unterschrift)

§ 18 Abs 4 AVG (Beglaubigung der Kanzlei statt Unterschrift; Übereinstimmung von Ausfertigung mit genehmigter Erledigung; Kammerentscheidung der UVS, Anführung des Namens des Vorsitzenden, eindeutige Zuordenbarkeit)

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