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VwGH 9. 10. 2001, 2001/05/0333 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/526ZfV 2003, 236 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 49 Abs 2 VStG idF BGBl 1995/620 (Strafverfügung, Einspruch; keine höhere Strafe als in der Strafverfügung)

§ 66b Abs 7 VStG (ebenso; In-Kraft-Treten; Anwendung für Bescheide, die nach dem 30. 6. 1995 erlassen werden; kein Verschlechterungsverbot bei Einspruch gegen früher erlassenen Bescheid)

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