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VwGH 25. 1. 2002, 2002/02/0007 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2003/430ZfV 2003, 215 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 28 Abs 7 letzter Satz Tir GVG (Entscheidung der Landes-Grundverkehrskommission, VwGH-Beschwerde, keine bei Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken)

VwGH 25.01.2002, 2002/02/0007

Die Anrufung des VwGH gegen Be einer nach Art 133 Z 4 B-VG konstituierten Beh ist nur dann zulässig, wenn dies im G ausdrückl vorgesehen ist. Dies trifft gem § 28 Abs 7 letzter Satz Tir GVG 1996 jedoch nur hinsichtl Rechtserwerbe an Baugrundstücken zu. Betrifft der B der Landes-GrundverkehrsKomm hingegen wie im BeschwFall lafowi Grundstücke (somit nicht Baugrundstücke), ist die Anrufung des VwGH daher nicht zulässig. Zurückw.

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