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VwGH 7. 6. 2000, 2000/03/0108 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2003/409ZfV 2003, 211 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 87 Abs 1 Z 2 GewO (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Abweisung eines Konkursantrages mangels Vermögens)

§ 87 Abs 2 GewO (Absehen von der Entziehung, wenn Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist; erforderliche liquide Mittel vorausgesetzt)

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