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VwGH 11. 12. 2001, 2001/05/0919 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2003/338ZfV 2003, 183 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 1 Abs 3 Z 9 Oö BauO (Anwendungsbereich; keine Geltung für Wohnwagen, Mobilheime und andere Bauten auf Rädern, soweit sie zum Verkehr behördlich zugelassen oder auf Campingplätzen abgestellt; auf Privatgrundstück abgestellte Wohnwägen ohne Verkehrszulassung nicht ausgenommen; Bürocontainer auf einem zum Verkehr zugelassenen Sattelanhänger)

VwGH 11.12.2001, 2001/05/0919

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