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VwGH 13. 11. 2001, 2000/05/0217 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2003/328ZfV 2003, 179 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 2 Z 12 Nö BauO 1976 (Dachgeschoss; oberhalb des letzten Vollgeschosses liegendes Geschoss, welches nach außen ganz oder teilweise durch das Dach umschlossen; durch Flachdach abgeschlossenes oberstes Geschoss, 2,70 m; kein Dachgeschoss)

§ 22 Abs 1 Nö BauO 1976 (Gebäudehöhe; mittlere Höhe der Gebäudefront über dem verglichenen Gelände; zurückgesetzte Geschosse, Maßgeblichkeit deren Deckenoberkante für die Gebäudehöhe)

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