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VwGH 24. 10. 2001, 2001/04/0173 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2003/91ZfV 2003, 66 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 360 Abs 1 GewO 1994 (einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen; Nachbar, materiell-rechtlicher oder verfahrensrechtlicher Anspruch, keiner)

VwGH 24.10.2001, 2001/04/0173

Dem Nachbarn kommt weder ein A-Recht zu, ein Verf nach § 360 GewO 1994 einzuleiten, noch ist ihm ein Anspruch auf Setzung eines beh VerwAktes bestimmten Inhaltes eingeräumt.

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