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VwGH 24. 10. 2001, 99/20/0123 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2003/62ZfV 2003, 56 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 7 AsylG 1997 (Asyl, Flüchtlingsbegriff, Bedrohung durch Mitglieder einer Geheimgesellschaft, Ogboni, Prüfung der Verfolgung aus Gründen der Religion)

VwGH 24.10.2001, 99/20/0123

Wäre die bel Beh in der beweiswürdigenden Auseinandersetzung mit den Ergebnissen einer BerufungsVerh (die hier zu Unrecht unterblieb) zu der Auffassung gelangt, dass dem Bf (StA: Nigeria) tatsächl die Ermordung durch Mitglieder einer Geheimgesellschaft drohe und er nicht auf die angenommenen Schutzalternativen verwiesen werden könne, so hätte dies zumindest im Rahmen einer gem § 8 AsylG zu treffenden E Berücksichtigung finden müssen. Unter den im - zur Verfolgung durch Mitglieder der Ogboni-Geheimgesellschaft unter dem Gesichtspunkt einer Verfolgung aus „Gründen der Religion“ Stellung nehmenden - Erkenntnis des VwGH 21.09.2000, 98/20/0557, dargestellten Voraussetzungen hätte dies aber auch für die E über den AsylA von Bedeutung sein und somit insg zu einem anderen B führen können (auch VwGH 25.01.2001, 98/20/0555 und 99/20/0133). Aufhebung wegen VerfMängeln.

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