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VwGH 20. 9. 2001, 2001/11/0219 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/30ZfV 2003, 42 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 75 Abs 1 Ärztegesetz 1984 idF BGBl 1994/100 (Beiträge zum Wohlfahrtsfonds; Verpflichtung der Kammerangehörigen Beiträge zum Wohlfahrtsfonds jener Ärztekammer zu leisten, in deren Bereich sie ihren Beruf ausüben oder ihren Wohnsitz haben; bei Ausübung des Berufes im Bereich mehrerer Ärztekammern, ausschließliche Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds jener Ärztekammer, in deren Bereich sich der Arzt zuerst niedergelassen hat)

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