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VwGH 20. 9. 2001, 98/11/0275 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/27ZfV 2003, 41 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 11 Abs 3 Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsrückerstattung; gesetzwidrige Kundmachung der Vorschrift, dass Gutschriften gemäß § 17 Abs 1 bzw § 17c Abs 13 nicht zu berücksichtigen sind, bedingt rechtliche Nichtexistenz dieser Vorschrift)

VwGH 20.09.2001, 98/11/0275

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