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VfGH 28. 2. 2002, G 342/01 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2003/230ZfV 2003, 113 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 17 Abs 4 lit a BauO für Wien (Verkehrsfläche; Abtretung, unentgeltliche; öffentliches Gut; „Aufschließungsvorteile“, Eckbauplatz; Gegenwert; Unverhältnismäßigkeit; Gleichheitsgebot)

VfGH 28.02.2002, G 342/01

Die im Prüfungsbeschluss dargelegten Bedenken ob der Verfassmäßigkeit der in Prüfung gezogenen Best (§ 17 Abs 4 lit a der BauO für Wien, LGBl 1930/11 idF LGBl 1976/18) treffen zu:

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