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VfGH 27. 2. 2001, B 1501/98 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2003/225ZfV 2003, 110 Heft 1 v. 3.3.2003

Art IV Wr BauONov 1992 (Übergangsbestimmung; anhängige Verfahren; Weitergeltung der bisherigen Rechtslage; grundsätzlich unbedenklich)

VfGH 27.02.2001, B 1501/98

Der VfGH hat jedoch keine Bedenken. Derartige Übergangsvorschriften sind grundsätzl verfassungskonform. Dazu kommt, dass der behauptete Eingriff in die Rechtsstellung der Nachbarn nicht zutrifft (§ 134 a Wr BauO brachte infolge der taxativen Aufzählung der Nachbarrechte eine Einschränkung).

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