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VwGH 20. 9. 2001, 2001/11/0116 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 2003/223ZfV 2003, 110 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 14 Abs 2 ZDG (Aufschub des ordentlichen Zivildienstes auf Antrag; bei Erleiden eines bedeutenden Nachteils bzw außerordentlicher Härte durch Ausbildungsunterbrechung)

VwGH 20.09.2001, 2001/11/0116

Der Bf hat, ohne zugewiesen zu sein, mit dem Besuch des Aufbaulehrganges ab September 2000 eine weiterführende Ausbildung begonnen. Seinem A kann nach § 14 Abs 2 zweiter Satz ZDG nur dann stattgegeben werden, wenn eine Unterbrechung dieser Ausbildung eine außerordentl Härte bedeuten würde.

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