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VwGH 27. 9. 2001, 2000/20/0119 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2003/215ZfV 2003, 106 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 8 Abs 1 WaffG (Verlässlichkeit; bloße Tatsache einer Verurteilung, die nicht unter Abs 3 fällt, in der Regel nicht ausreichend, um waffenrechtliche Verlässlichkeit zu verneinen; konkrete Tatumstände [zB hohe Aggressionsbereitschaft] können aber zur Verneinung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit führen)

VwGH 27.09.2001, 2000/20/0119

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