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VwGH 24. 10. 2001, 2001/04/0137 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/187ZfV 2003, 99 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 19 Abs 1 VStG (Strafbemessung, Kriterien, ua „Unrechtsgehalt“, Erforderliche konkrete Sachverhaltsfeststellungen; Betriebsanlage, Auflagenverletzung)

VwGH 24.10.2001, 2001/04/0137

Die bel Beh hat es nun unterlassen, diese konkreten Sachverhaltsfeststellungen, bezogen auf das Vorbringen des Bf über das nur kurzfristige Offenhalten (ausschließl während An- und Ablieferungsvorgängen) sowie die bloß „minimale Einengung des Verkehrsraumbereiches“ zu treffen. Aufhebung der Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von VerfVorschriften.

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