vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 24. 10. 2001, 99/04/0196 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/179ZfV 2003, 98 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, Milderungsgründe; hier: Geständnis nach bestreitendem Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren, Milderungsgrund, keiner)

VwGH 24.10.2001, 99/04/0196

Der Bf hat im erstinstanzl Verf in seiner schriftl Rechtfertigung die ihm zur Last gelegte VerwÜbertretung bzw die Begehung eines strafbaren Verhaltens im Ergebnis verneint; ein Geständnis oder ein wesentl Beitrag zur Wahrheitsfindung ist dieser Rechtfertigung nicht zu entnehmen. Die Beh erster Inst hat vielmehr aufgrund der Rechtfertigungsangaben des Bf weitere Erhebungen angestellt und sie konnte sich bei ihrer E auch nicht auf ein Geständnis des Bf stützen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!