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VwGH 24. 10. 2001, 99/20/0585 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/159ZfV 2003, 94 Heft 1 v. 3.3.2003

Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, ua Rechtsverletzungsmöglichkeit, keine, eingetretene Volljährigkeit bei Anfechtung eines einen Asylerstreckungsantrag abweisenden Bescheides)

VwGH 24.10.2001, 99/20/0585

Der Bf (StA: Iran) war zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung gegen die ABw seines AsylerstreckungsA nicht mehr minderjährig. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob sich der Eintritt der Volljährigkeit des Bf für den vorliegenden Fall nach dem Recht seines Heimatstaates oder nach der österr Rechtslage richtet (vgl zum Ganzen VwGH 24.11.1999, 98/01/0605), weil an der Volljährigkeit des Bf im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung auch nach seinem Heimatrecht nicht zu zweifeln ist (vgl dazu Bergmann / Fried , Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Band IV, S 6 und 32).

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