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VwGH 23. 11. 2001, 98/02/0292 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/149ZfV 2003, 92 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 48 Abs 2 StVO (Straßenverkehrszeichen, Anbringung, rechte Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn sofern sich aus Gesetz nichts anderen ergibt)

§ 52 (a) Z 10b StVO (Gebotszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Ende, Anbringung auch auf Rückseite des für Gegenrichtung geltenden Zeichens ohne gleichzeitige Anbringung auf der rechten Straßenseite)

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