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VwGH 20. 9. 2001, 2000/11/0214 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2003/130ZfV 2003, 84 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 28 Z 1 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz - SHG (Ersatzpflichtige; Aufwandsersatzpflicht des Hilfeempfängers aus seinen Einkünften und seinem Vermögen, soweit das Ausmaß des Lebensbedarfes nicht unterschritten wird; kein Pfändungsschutz bei durch eine Nachzahlung entstandenem Vermögen; Ersatzpflicht auch für rechtens erhaltenen Sozialhilfeleistungen)

VwGH 20.09.2001, 2000/11/0214

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