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VwGH 3. 7. 2001, 2001/05/0198 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/116ZfV 2003, 74 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 15a Abs 1 MeldeG idF BGBl 2001/28 (Bürgermeister; Ermächtigung, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen; Abgabe binnen angemessener, vom Bürgermeister festzusetzender, mindestens vierzehntägiger Frist; ohne Wohnsitzerklärung keine Antragstellung nach § 17 Abs 2 Z 2 )

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