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VwGH 20. 9. 2000, 2000/03/0063 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/106ZfV 2003, 71 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft, Angabe der Adresse des Lenkers, im Zweifelsfall unter Einschluss der Bezeichnung des ausländischen Staates)

VwGH 20.09.2000, 2000/03/0063

Das G kennt keine Verpflichtung der Beh, bei der mangelhaften Beantwortung einer Lenkeranfrage ein VerbesserungsVerf durchzuführen (VwGH 03.05.2000, 99/03/0438).

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