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VwGH 23. 11. 2001, 98/02/0214 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/103ZfV 2003, 70 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft; telefonische Lenkeranfrage, „unverzügliche“ Auskunft, Beurteilung nach Umständen; Pflicht zur Setzung einer behördlichen Frist, keine; Bevollmächtigung im Strafverfahren, Auskunftsverlangen zuhanden des Bevollmächtigten, notwendige Information des Bevollmächtigten zur möglichen Auskunftserteilung)

VwGH 23.11.2001, 98/02/0214

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