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VfGH 13. 6. 2002, B 1542/01 (GESETZLICHER RICHTER)

JudikaturGESETZLICHER RICHTERZfV 2002/1920ZfV 2002, 840

keine Verletzung, Gesetz

keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch § 359b Abs 4 GewO 1994 idF BGBl I 2000/88, weil diese Bestimmung bereits durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde und der Beschwerdefall kein Anlassfall ist.

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