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VfGH 11. 6. 2002, B 1116/01 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2002/1907ZfV 2002, 835

§ 9 Abs 1 RAO (Rechtsanwalt, Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; unsachliche Unterstellungen)

Art 10 Abs 2 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Gesetzesvorbehalt; keine Verletzung)

VfGH 11.06.2002, B 1116/01

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