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VwGH 25. 6. 2001, 2000/07/0012 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/1901ZfV 2002, 830

§ 12 Abs 1 WRG 1959 (Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte; Bestimmung von Maß und Art der zu bewilligenden Wasserbenutzung; keine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen und keine Verletzung bestehender Rechte)

§ 12 Abs 2 WRG 1959 (ebenso; bestehende Rechte iSd Abs 1; rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches [ § 8 ], Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 und das Grundeigentum)

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