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VwGH 23. 5. 2001, 99/06/0039 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1881ZfV 2002, 825

§ 71 Abs 1 AVG (Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; bei leichter Erkennbarkeit einer Fehlergeneigtheit erhöhte Sorgfaltspflicht; Unterfertigung eines falschen Schriftstücks, keine sofortige Vernichtung; Kuvertierung des falschen Schriftstücks durch Kanzleiangestellte ohne Kontrolle durch RA)

VwGH 23.05.2001, 99/06/0039

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