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VwGH 6. 3. 2001, 98/05/0087 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2002/1869ZfV 2002, 822

§ 24 VStG (anwendbare Bestimmungen des AVG; § 66 Abs 4 AVG, § 68 Abs 1 AVG ; ne bis in idem)

§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Abänderung der Strafe, bedeutet Bestätigung des Schuldspruches; Bestimmung des Spruchinhalts aus der Begründung, Fehler bei Zitierung des bestätigten Bescheids; Verstoß gegen Verbot der Doppelbestrafung; ne bis in idem)

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