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VwGH 24. 8. 2001, 99/02/0234 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/1857ZfV 2002, 821

§ 28 Abs 1 Z 5 VwGG (Inhalt der Beschwerde; Gründe für die Behauptung der Rechtswidrigkeit; Rückverweisung auf in VfGH-Beschwerde geltend gemachten Gründe, keine)

VwGH 24.08.2001, 99/02/0234

Die Bf haben zwar über Mängelbehebungsauftrag des GH innerhalb der gesetzten Frist einen ergänzenden Schriftsatz vorgelegt, der sich jedoch hinsichtl des Mangels der Beschw (ua Ausführung der Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt) (im Wesentlichen) darin erschöpft, dass auf die „in der ursprüngl Beschw dargelegten Gründe, die bei richtiger Anwendung des Sbg GVG zur Aufhebung des angef Zurückw-B zu führen hätten,“ verwiesen wurde.

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