vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 5. 9. 2001, 99/04/0019 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 2002/1847ZfV 2002, 818

§ 4 Abs 1 Z 4 IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzungen, ua „gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse“, Nachweis durch Prüfungszeugnisse, keine)

VwGH 05.09.2001, 99/04/0019

Mit angef B wurde dem Ansuchen des Bf, ihm die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu verleihen, mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs 1 Z 4 des IngG nicht stattgegeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!