§ 67c AVG (Maßnahmenbeschwerde, Zurückweisung; Geldbetrag, Einbehaltung zur Deckung der Kosten für die Durchsetzung einer Ausweisung und der Schubhaftkosten, freiwillige Übergabe, Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt, keine)
VwGH 14.09.2001, 98/02/0136
Mit angef B wies die bel Beh die vom Bf wegen Ausübung unmittelb verwbeh Befehls- und Zwangsgewalt durch die Abnahme eines Geldbetrages zur Deckung der Kosten für die Durchsetzung einer Ausweisung und der Schubhaftkosten in der Höhe von 700 US $ eingebrachte Beschw gem § 67c Abs 4 AVG als unzulässig zurück.