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VwGH 14. 9. 2001, 2001/02/0075 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/1827ZfV 2002, 812

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft; eingeschriebene Briefsendung, Angabe der Geschäftszahl, Pflicht, keine)

VwGH 14.09.2001, 2001/02/0075

Der Bf rügt die Unterlassung von Nachforschungen zum Einlangen der von ihm erteilten und eingeschrieben zur Post gegebenen Lenkerauskunft bei der Beh erster Inst.

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