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VwGH 28. 6. 2001, 99/11/0237 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/1821ZfV 2002, 809

§ 66 Abs 1 KFG 1967 (Verkehrszulässigkeit; Verkehrszuverlässigkeit gegeben, wenn nicht aufgrund erwiesener bestimmter Tatsachen [Abs 2] und ihrer Wertung [Abs 3] angenommen werden muss, dass eine Person die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gefährden wird)

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