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VwGH 14. 9. 2001, 98/02/0056 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2002/1819ZfV 2002, 808

§ 1 Abs 2 Z 3 Sbg GVG (Gesetzesziele, sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Baugrundstücke, Vorrang der Begründung von Hauptwohnsitzen und Deckung des Bedarfes für betriebliche oder im öffentlichen Interesse gelegenen Zwecke; Bedachtnahme auf raumordnungsrechtliche Ziele, keine; Zweitwohnung geringeren Ausmaßes)

§ 15 Abs 1 Z 2 Sbg GVG (besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung; Widerspruch zu Zielsetzung des § 1 Abs 2 Z 3 )

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