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VwGH 28. 6. 2001, 2001/11/0134 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 2002/1807ZfV 2002, 804

§ 19 Abs 1 AVG (Ladungen; Berechtigung der Behörde, Personen, die in ihrem Amtsbereich ihren Aufenthalt (Sitz) haben und deren Erscheinen nötig ist, vorzuladen)

§ 19 Abs 2 AVG (Angaben, die die Ladung zu enthalten hat)

§ 12 Abs 1 SMG (Ist aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine Person Suchtgift missbraucht, so hat sie die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde der Begutachtung durch einen mit Fragen des Suchtgiftmissbrauches hinreichend vertrauten Arzt zuzuführen; die Person hat sich den hiefür notwendigen Untersuchungen zu unterziehen)

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