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VwGH 23. 5. 2001, 99/06/0058 (ENTEIGNUNG)

JudikaturENTEIGNUNGZfV 2002/1757ZfV 2002, 786

§ 1 Abs 1 RATG (Anwendungsbereich; Zivilverfahren und Privatanklageverfahren; keine unmittelbare Anwendung im Enteignungsverfahren; Tarife der AHR aber auch für die Entlohnung im Enteignungsverfahren maßgebliche Erkenntnisquelle)

§ 8 Abs 4 AHR (Enteignungssachen; für die Zeit, in der über die Enteignungssache der eigenen Partei verhandelt wird, TP 3, mindestens für 2/2 Stunden)

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