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VwGH 2. 5. 2001, 98/12/0420 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2002/1749ZfV 2002, 784

§ 4 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG (Nebenbeschäftigung, Beginn, Untersagung nur binnen vier Wochen nach Einlangen der vollständigen Anzeige; Neubeginn des Fristenlaufs mit Zustellung des Vorerkenntnisses)

§ 6 Krnt NebenbeschäftigungsG (ebenso, Widerruf oder Untersagung der weiteren Ausübung)

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