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VwGH 25. 6. 2001, 2001/07/0020 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2002/1711ZfV 2002, 768

§ 3 Abs 6 VerpackVO, aufgehoben durch BGBl 1996/360 (Pflichten der Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen; nachweisliches Treffen von Maßnahmen, um in der Verordnung näher bestimmte Rücklaufquoten zu erreichen, soweit nicht Teilnahme an bestehenden flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystemen teilnehmen; Nachweise müssen beim Verpflichteten vorhanden sein und auf Verlangen vorgelegt werden)

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